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Haus der Heimat, Wien
Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft in Österreich (DAG)
Bank für Heimatvertriebene: Traum oder Wirklichkeit?
Am Ende seiner Ausführungen brachte Figl dem Hochkommissariat eine Initiative zur Sprache, die wegen der Undurchführbarkeit des Jaegerschen Sofortprogramms von österreichischen Behörden ernsthaft überprüft wurde. Es ging um die Einrichtung einer Bank für Heimatvertriebene und die Erteilung einer Konzession, die bereits ein Jahr zuvor beantragt worden war. Für das Zentralbüro für ERP-Angelegenheiten im Bundeskanzleramt war nach einer schriftlichen Stellungnahme vom 16. November 1951 „die Einrichtung einer eigenen Bank für Heimatvertriebene in Österreich nicht zweckmäßig und gar nicht möglich“, weil nach Meinung der Experten aus dem Bundeskanzleramt eine Zuwendung von „ERP-Geldern an Gruppen von Heimatvertriebenen“ nicht vorgesehen war und demnach dem Hochkommissar „nicht zur Verwirklichung empfohlen werden“ konnte. Ein Jahr später erklärte Figl die Bereitschaft Österreichs, „diesem von den Flüchtlingen angestrebten Kreditinstitut die Konzession zu erteilen, wenn ein Kapital von 10 Mill. S und eine fachkundige Leitung nachgewiesen wird.“44
Figls plötzlicher Meinungsumschwung war eine Reaktion auf die zögerliche Haltung des Auslandes, das nicht bereit war, Österreich mit dem notwendigen Kapital (grants) zu versorgen. Die vom Ausland oder der Internationalen Bank angebotenen Kredite oder Anleihen lehnte die österreichische Bundesregierung aufgrund ihrer budgetären Situation kategorisch ab. Man wollte in dieser Angelegenheit keine langfristigen Verpflichtungen eingehen. Die Bank für Heimatvertriebene war in dieser Situation von Figl zumindest als hypothetische Alternative in den Raum gestellt worden, um über das Hochkommissariat zu erfragen, ob für ein solches Kreditinstitut überhaupt Mittel aus dem ERP beansprucht werden durften. Dem war freilich nicht so!
Die Initiatoren der Heimatvertriebenenbank hatten ihr Konzept am 4. Mai 1951 in Linz der Öffentlichkeit vorgestellt. Was waren die eigentlichen Inhalte und Zielsetzungen? Der Volksdeutsche sollte nicht länger „geldlich Hilfen“ als Geschenk annehmen müssen, sondern „ein Darlehen“ aufnehmen, das er „auf Heller und Pfennig aus seinem Arbeitseinkommen zurückzuerstatten willens ist.“ Die von der volksdeutschen Bank vorgesehenen Einzelkredite in einer Höhe von maximal 25.000 Schilling sollten
Die Republik Österreich wurde aufgefordert, die Ausfallbürgschaft zu übernehmen. Was die zuvor von Figl angesprochenen notwendigen Geldmittel zur Gründung eines solchen Instituts betraf, enthielt das Konzept einen Finanzierungsplan, der eine Speisung vorsah aus:
Die DAG konnte zudem bei ihrer Sitzung vom 10. Mai 1953 auf eine Unterstützungszusage hinweisen, die zur Gründung dieser Bank von der deutschen Lastenausgleichsbank bestand.46
Am 26. März 1955 konnte Reimann die Mitteilung machen, dass das österreichische Finanzministerium mit Schreiben vom 1. März 1955 eine Vorgenehmigung zur Gründung der volksdeutschen Bank erteilt hatte.47
In Wirklichkeit kam es aber nie zur Gründung dieser Bank. Abermals setzte sich die „Wartesaal-Taktik“ durch.
44 Entwurf Antwortschreiben Figl an van Heuven Goedhart, undatiert, Zl. 54.966-2/1952.
45 Anhang zu Schreiben Bundeskanzleramt an Innenministerium betreff Bank für Heimatvertriebene vom 16.11.1951, Zl. 618.098-ERP/3/51
46 Protokoll Ausschusssitzung DAG vom 10. Mai 1953, S. 6.
47 Protokoll Ausschusssitzung DAG vom 26. März 1955, S. 2.
Noch fehlten die Kredite aus dem Ausland für die Eingliederung der Volksdeutschen: Das Leben im Elend zermürbte die Menschen
Über günstige Kredite sollte ein wirtschaftlicher Neustart in Österreich möglich gemacht werden
Die ersten Schritte auf dem Wege zur Gleichstellung
Weg aus Österreich oder „Raus aus den Lagern“
Der deutsche Lastenausgleich und der Weg zum Kreuznacher Abkommen
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