18.11.2005
Serbisches Anmeldegesetz: Was zu beachten ist?
Anmeldung in Wien möglich
In den letzten Wochen sind zum
Serbischen Gesetz über die Anmeldung zum enteigneten Vermögen zahlreiche
Reaktionen bei der Donauschwäbischen Arbeitsgemeinschaft (DAG) eingegangen. Die DAG
möchte deshalb noch einmal die wichtigsten Punkte wie folgt zusammenfassen:
1.) Das serbische Gesetz zur
Anmeldung zur Erhebung des enteigneten Vermögens ist eine unbedingte Voraussetzung (Art. 8) für eine spätere Berücksichtigung bei der
Entschädigung.
2.) Die Frist zur Anmeldung ist mit 30. Juni 2006 festgelegt und muss unbedingt
eingehalten werden.
3.) Das Anmeldgesetz ist
noch kein Entschädigungsgesetz. Es wird zwar
im Anmeldegesetz angeführt, dass die Vermögensrückgabe oder eine Entschädigung
mit einem besonderen Gesetz festgelegt werden (Art. 9); derzeit kann aber nicht gesagt werden, wann und mit welchen genauen Bestimmungen ein
Entschädigungsgesetz in Kraft treten wird. Die DAG wird in Zusammenarbeit mit dem
österreichischen Außenministerium versuchen darauf Einfluss zu nehmen, dass ein
Entschädigungsgesetz zustande kommen wird.
4.) Die DAG hat eine Liste
von Vertrauensanwälten der österreichischen Botschaft veröffentlicht und die Empfehlung
abgegeben, bei rechtlichen Fragen einen Anwalt zu kontaktieren. Selbstverständlich steht
es jedem frei, auch ohne Anwalt eine Anmeldung vorzunehmen.
Um den sprachlichen Schwierigkeiten bei der Einreichung der Anmeldung vorzubeugen,
hat die DAG mit einem Wiener Anwaltsbüro
Kontakt aufgenommen, das auch über ein eigenes Anwaltsbüro in Belgrad verfügt. Die Anmeldungen können in deutscher Sprache über
das Rechtsanwaltbüro CMS Reich-Rohrwig Hainz in Wien eingereicht werden. Die deutsche
Übersetzung des serbischen Anmeldeformulars kann über das Internet unter www.vloe.at bezogen werden und liegt bei den
donauschwäbischen Landesorganisationen in den Bundesländern auf:
C M S Reich-Rohrwig Hasche Sigle d.o.o. C M S Reich-Rohrwig Hainz
Dr.
Radivoje Petrikic
Dr. Radivoje Petrikic
Managing Partner
Partner
Knez Mihailova 33, 11000 Belgrade
Ebendorferstraße 3
Serbia and Montenegro
A-1010 Vienna
Tel.:+381 11 30 30 136
+43 (1) 40 443 -165
Fax:+381 11 30 30 137
+43 (1) 40 443 -9230
Mobil: +381-65 844 59 69
0664 502 00 12
E-mail: radivoje.petrikic@cms-rrhs.com
radivoje.petrikic@cms-rrh.com
Folgende grundsätzliche
Honorarvereinbarung ist mit dem Anwaltsbüro getroffen worden:
.)
Honorar für die Durchführung der Anmeldung 175.-
Euro
.)
Stundensatz für Mandantenbesprechungen netto 150.- Euro
.)
Recherchen in Archiven für Grundbuchauszüge, Kataster und Ähnliches mit
einem Nettostundensatz 110.- Euro
.)
Beglaubigte Übersetzungen pro Seite 15.- Euro
.)
Gebühren für Telefon, Fax, Postgebühren werden nach dem tatsächlichen
Aufwand berechnet
Abschließend weist die DAG nochmals darauf
hin, dass jeder Betroffene die weitere Vorgangsweise selbst zu bestimmen hat. Die DAG ist
als Servicestelle um die Weitergabe von Informationen bemüht, kann aber die Gesetze der
Republik Serbien-Montenegro nicht beeinflussen. Die DAG ist auch keine Rechtsstelle, die
anwaltliche Hilfestellungen gegen kann.
Alle wichtigen Informationen zum serbischen
Anmeldegesetz finden sich unter der Internetadresse www.vloe.at
oder auf der Web-Seite des österreichischen Außenministeriums www.bmaa.gv.at. (anklicken unter: Bürgerservice
Konsularischer Ratgeber Vermögensfragen Serbien).
Das
ins Deutsche übersetzte Anmeldeformular können Sie hier als PDF downloaden !
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