DAG
DONAUSCHWÄBISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT
VERBAND DER LANDSMANNSCHAFTLICHEN VEREINIGUNGEN
DER HEIMATVERTRIEBENEN DONAUSCHWABEN IN ÖSTERREICH

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Wien, am 16. Februar 2012

Reimann: Das Verfahren zur Restitution des enteigneten Vermögens in Serbien ist in Gang gekommen

Für Anträge sind ausschließlich die Formulare in serbischer Sprache zu verwenden

 "Zur Durchführung der Verfahren auf Rückgabe bzw. Entschädigung von enteigneten Vermögenswerten ist die Agentur für Restitution mit Sitz in Belgrad und darüber hinaus Zweigstellen in Kragujevac, Niš und Novi Sad berufen", informiert Rudolf Reimann, Bundesvorsitzender der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ und verweist in diesem Sinne auf die Webseite der serbischen Agentur mit dem deutschsprachigen Inhalt, wo der Aufruf zu Antragstellung veröffentlicht ist: http://www.restitucija.gov.rs/?lang=de

"Die Verordnung des serbischen Finanzministers vom 5. Dezember 2011 gibt ein detailliertes Formular für Anträge auf Rückgabe enteigneten Vermögens bzw. auf Entschädigung vor", ergänzt Reimann, der darauf hinweist, dass für gegenständliche Anträge ausschließlich die Formulare in serbischer Sprache zu verwenden und diese bei einem serbischen Postamt einzureichen sind Die Evidenz über die eingelangten Anträge wird monatlich auf der Webseite der Agentur veröffentlicht.

"Eine Antragstellung auf Rückgabe bzw. Entschädigung ist laut Aufruf der Agentur vom 6. Februar 2012 ab 1. März 2012 und ausschließlich bei einem serbischen Postamt (lt. Liste) möglich. Die Frist zur Antragstellung endet zwei Jahre nach dem Aufruf am 6. Februar 2014.", führt Reimann an.

Weder das Außenministerium noch die Österreichische Botschaft in Belgrad sind befugt, namens österreichischer Restitutions- bzw. Entschädigungswerber/innen privatrechtliche Ansprüche gegenüber serbischen Behörden zu vertreten. "Der VLÖ empfiehlt potenziellen Antragstellern, sich mit einer Anwaltskanzlei in Serbien in Verbindung zu setzen und verweist zu diesem Zweck auf die unten angeführte Datei "Anwaltskanzleien", in der diese aufgelistet sind. Zum Teil sehen die Gesetze einen kostenlosen Rechtsbeistand und die Befreiung von Verfahrenskosten vor", so Reimann abschließend.

Der VLÖ empfiehlt eine möglichst rasche Antragsstellung, welche auf jeden Fall noch vor Jahresende erfolgen sollte. Da die eingesetzte Restitutionsagentur lt. Gesetz innerhalb von 6 Monaten, in schwierigen Fällen innerhalb eines Jahres über die Fälle entscheiden muss, halten sich Restitutionsberechtigte so die Möglichkeit offen, im Fall der Ablehnung des Antrags noch vor Ablauf der Frist einen neuen Antrag zu stellen. Entsprechenden Informationen zufolge, soll die Agentur verpflichtet sein, alle für eine positive Entscheidung fehlenden Unterlagen aufzuzählen und an diese eigene Entscheidung gebunden sein. So sollten Restitutionsberechtigte dann eigentlich davon ausgehen können, dass mit Beibringung dieser Unterlagen im zweiten Verfahren im Prinzip keine neuerliche Ablehnung wegen fehlender Unterlagen erfolgen kann

Generelle Informationen:
Agentur für Restitution
– Öffentlicher Aufruf (PDF; deutsche Übersetzung Österreichische Botschaft Belgrad)
Verordnung über Restitution von enteignetem Vermögen (PDF, deutsche Übersetzung
von Jankovic, Popovic und Mitic)
Rehabilitationsgesetz (PDF, deutsche Übersetzung von Jankovic, Popovic und Mitic)
Restitutionsgesetz (PDF, deutsche Übersetzung von Jankovic, Popovic und Mitic
) 

Antragsstellung: (Wichtiger Hinweis: es ist ausnahmslos das serbische Antragsformular zu verwenden!)
Antragsformular (DOC, serbisch, elektronisch ausfüllbar, einzig gültiges Formular!)
Ausfüllhilfe (PDF, deutsche Übersetzung des Originalformulars, soll als Ausfüllhilfe für das obige Formular dienen)
Liste der Postämter (PDF, Anschriften der Postämter sowohl auf DEUTSCH als auch SERBISCH)
Anwaltskanzleien (PDF, Adressen in Österreich und Serbien)


18.11.2005

Serbisches Anmeldegesetz: Was zu beachten ist?

Anmeldung in Wien möglich 

In den letzten Wochen sind zum „Serbischen Gesetz über die Anmeldung zum enteigneten Vermögen“ zahlreiche Reaktionen bei der Donauschwäbischen Arbeitsgemeinschaft (DAG) eingegangen. Die DAG möchte deshalb noch einmal die wichtigsten Punkte wie folgt zusammenfassen:
 

1.) Das serbische Gesetz zur Anmeldung zur Erhebung des enteigneten Vermögens ist eine unbedingte Voraussetzung (Art. 8) für eine spätere Berücksichtigung bei der Entschädigung.

2.) Die Frist zur Anmeldung ist mit 30. Juni 2006 festgelegt und muss unbedingt eingehalten werden.

3.) Das Anmeldgesetz ist noch kein Entschädigungsgesetz. Es wird zwar im Anmeldegesetz angeführt, dass die Vermögensrückgabe oder eine Entschädigung „mit einem besonderen Gesetz festgelegt werden“ (Art. 9);  derzeit kann aber nicht gesagt werden, wann und mit welchen genauen Bestimmungen ein Entschädigungsgesetz in Kraft treten wird. Die DAG wird in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Außenministerium versuchen darauf Einfluss zu nehmen, dass ein Entschädigungsgesetz zustande kommen wird.

4.) Die DAG hat eine Liste von Vertrauensanwälten der österreichischen Botschaft veröffentlicht und die Empfehlung abgegeben, bei rechtlichen Fragen einen Anwalt zu kontaktieren. Selbstverständlich steht es jedem frei, auch ohne Anwalt eine Anmeldung vorzunehmen.  Um den sprachlichen Schwierigkeiten bei der Einreichung der Anmeldung vorzubeugen, hat die DAG mit einem Wiener Anwaltsbüro Kontakt aufgenommen, das auch über ein eigenes Anwaltsbüro in Belgrad verfügt. Die Anmeldungen können in deutscher Sprache über das Rechtsanwaltbüro CMS Reich-Rohrwig Hainz in Wien eingereicht werden. Die deutsche Übersetzung des serbischen Anmeldeformulars kann über das Internet unter www.vloe.at bezogen werden und liegt bei den donauschwäbischen Landesorganisationen in den Bundesländern auf:

C M S Reich-Rohrwig Hasche Sigle d.o.o.  C M S Reich-Rohrwig Hainz

 

Dr. Radivoje Petrikic                                              Dr. Radivoje Petrikic

     Managing Partner                                                             Partner

 

Knez Mihailova 33, 11000 Belgrade                         Ebendorferstraße 3

Serbia and Montenegro                                                 A-1010 Vienna

 

Tel.:+381 11 30 30 136                                             +43 (1) 40 443 -165

Fax:+381 11 30 30 137                                             +43 (1) 40 443 -9230

Mobil: +381-65 844 59 69                                             0664 502 00 12

E-mail: radivoje.petrikic@cms-rrhs.com                      radivoje.petrikic@cms-rrh.com

 

 

Folgende  grundsätzliche Honorarvereinbarung ist mit dem Anwaltsbüro getroffen worden:

 

.)  Honorar für die Durchführung der Anmeldung  175.- Euro

 

.)  Stundensatz für Mandantenbesprechungen netto 150.- Euro

 

.)  Recherchen in Archiven für Grundbuchauszüge, Kataster und Ähnliches mit 

   einem Nettostundensatz 110.-  Euro  

   

.)  Beglaubigte Übersetzungen pro Seite 15.- Euro

 

.)  Gebühren für Telefon, Fax, Postgebühren werden nach dem tatsächlichen

   Aufwand berechnet

 

Abschließend weist die DAG nochmals darauf hin, dass jeder Betroffene die weitere Vorgangsweise selbst zu bestimmen hat. Die DAG ist als Servicestelle um die Weitergabe von Informationen bemüht, kann aber die Gesetze der Republik Serbien-Montenegro nicht beeinflussen. Die DAG ist auch keine Rechtsstelle, die anwaltliche Hilfestellungen gegen kann.  

 

Alle wichtigen Informationen zum serbischen Anmeldegesetz finden sich unter der Internetadresse www.vloe.at oder auf der Web-Seite des österreichischen Außenministeriums www.bmaa.gv.at. (anklicken unter: Bürgerservice – Konsularischer Ratgeber – Vermögensfragen – Serbien). 

 

Das ins Deutsche übersetzte Anmeldeformular können Sie hier als PDF downloaden !

 

Bush Administration antwortet Donauschwaben in Amerika
Der Weltdachverband der Donauschwaben (WVD) hat von Frau Dr. Marianne Bouvier ein Schreiben mit Bezug auf das Entschädigungsgesetz der Republik Kroatien aus dem amerikanischen Außenministerium erhalten. Mehr dazu hier.....

Bilaterale Verhandlungen mit Österreich "auf gutem Wege" - Wien und Zagreb schon bald vor erfolgreichem Abschluß?
Der Weltdachverband der Donauschwaben (WVD) berichtete in einer Presseaussendung vom 14.02.2003 über den Arbeitsbesuch des kroatischen Ministerpräsidenten Ivica Racan in Wien. Mehr dazu hier.....

Erster "Ball der Heimat" – Riesenerfolg
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