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Presseaussendung: Wien, 23.01.2003
Pressedienst
Wann endlich reagiert Kroatien!
Agram soll bilaterale Abkommen abschließen
Wien, am 23. 01. 2003
Das novellierte Entschädigungsgesetz der Republik Kroatien vom Sommer 2002 verlangt nach einer Mitteilung aus dem österreichischen Außenministerium, daß noch "vor einer tatsächlichen Entschädigung oder Restitution ein bilaterales Abkommen mit dem Land der Staatsbürgerschaft der Antragsteller" abgeschlossen werden muß.
Die Anträge waren bis zum 4. Januar 2003 bei den zuständigen Behörden in Kroatien einzureichen. Die Außenministerien in Deutschland und Österreich sind seither erfolglos um den Abschluß eines bilateralen Abkommens mit Kroatien bemüht.
Der Weltdachverband der Donauschwaben (WVD) ersucht die kroatische Regierung im Interesse der Antragsteller die notwendigen bilateralen Abkommen abzuschließen. "Kroatien hat durch das neue Entschädigungsgesetz bei den vertriebenen Donauschwaben viele Sympathien gewonnen. Es wäre schade, würde die Republik Kroatien ihre ehemaligen Staatsbürger deutscher Volkszugehörigkeit bei der Restitution ausgrenzen. Immerhin verfügen die Donauschwaben über ein weltweites Verbreitungsnetz und haben in der europäischen und südamerikanischen Wirtschaft keinen unwesentlichen Einfluß. Kroatien wird in den nächsten Jahren bei den EU-Aufnahmeverhandlungen sicher das Lobbing der Donauschwaben gut brauchen können", erklärt der Präsident des WVD, Dipl.-Ing. Rudolf Reimann.
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Mag. Wassertheurer
Peter
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