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Presseaussendung: Wien, 27.01.2003
Pressedienst
Weltdachverband der Donauschwaben erreicht Etappenziel
Antragsfrist vom 4. Jänner 2003 gefallen!
Der Weltdachverband der Donauschwaben (WVD) hat in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Donauschwaben in Amerika die amerikanische Regierung in Washington darüber informiert, daß das novellierte Entschädigungsgesetz der Republik Kroatien ein bilaterales Abkommen zwischen den Staaten der Antragssteller und der Republik Kroatien fordert. Das amerikanische Außenministerium informierte den WVD darüber, daß die Antragsfrist vom 4. Januar 2003 für US-Bürger nicht mehr gilt, und die US-Regierung wegen des geforderten bilateralen Abkommens mit der Republik Kroatien in Verhandlungen steht.
Der Präsident des WVD, Dipl.-Ing. Rudolf Reimann, informierte umgehend das österreichische Außenministerium über das Schreiben des US-Außenministeriums und erhielt dazu die folgenden Antwort:
Das österreichische Außenministerium wird daher den Text zum kroatischen Entschädigungsgesetz auf der eigenen Weltnetzseite in der folgenden Form ändern:
Präsident Reimann ersucht deshalb alle Donauschwaben, die a.) in Folge des Zweiten Weltkriegs aus dem Gebiet der heutigen Republik Kroatien vertrieben wurden und b.) heute österreichische Staatsbürger sind, weiterhin ihre Anträge auf Entschädigung in Kroatien einzureichen, weil die Frist vom 4. Januar 2003 nicht mehr gilt.
Reimann appelliert an das österreichische Außenministerium, die Verhandlungen über das bilaterale Abkommen mit der Republik Kroatien energisch im Interesse der Betroffenen voranzutreiben.
Weiterer wichtige Informationen zum kroatischen Entschädigungsgesetz finden sich auf der Weltnetzseite der Donauschwäbischen Arbeitsgemeinschaft (DAG) unter www.vloe.at. Außerdem stehen Ihnen die Landesorganisationen der Donauschwaben für Anfragen zum kroatischen Entschädigungsgesetz während der Bürozeiten zur Verfügung.
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Mag. Wassertheurer
Peter
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