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Presseaussendung: Wien, 11.03.2003
Pressedienst
Bush Administration antwortet Donauschwaben in Amerika
USA um bilaterales Abkommen mit Kroatien bemüht
Der Weltdachverband der Donauschwaben (WVD) hat von Frau Dr. Marianne Bouvier, geschäftsführende Direktorin des Instituts für deutsch-amerikanische Beziehungen, ein Schreiben mit Bezug auf das Entschädigungsgesetz der Republik Kroatien aus dem amerikanischen Außenministerium erhalten, nachdem sie zuvor den amerikanischen Präsidenten George W. Bush über die Notwenigkeit eines bilateralen Abkommens mit der kroatischen Regierung informiert hatte. Der WVD veröffentlicht mit Erlaubnis von Frau Dr. Bouvier die wichtigsten Passagen aus dem Antwortschreiben des amerikanischen Außenministeriums:
"Im Juni 2002 änderte die Kroatische Regierung das Entschädigungsgesetz von 1996 und ermöglicht, neben anderen Angelegenheiten, ausländischen Staatsbürgern, einen Anspruch auf Entschädigung für das Vermögen, das von der früheren kommunistischen Regierung Jugoslawiens enteignet wurde, einzureichen, wenn das Recht der Einreichung durch ein internationales oder bilaterales Abkommen geregelt ist. Die Novellierung legt aber fest, dass die früheren Besitzer dann kein Recht auf eine Entschädigung für das enteignete Vermögen haben, wenn ihre Entschädigungsansprüche bereits durch internationale Abkommen geregelt wurden.
Die ursprüngliche Antragsfrist für ausländische Staatsbürger war der 5. Januar 2003. Die Republik Kroatien hat die Frist jedoch fallen gelassen, nachdem festgestellt wurde, dass Kroatien kein entsprechendes bilaterales Abkommen mit den USA oder mit anderen Staaten vereinbart hat, das deren Staatsbürgern erlaubt, einen Anspruch einzureichen. Die US-Regierung nimmt ihre Verantwortung wahr, um Amerikanern bei der Einreichung von Ansprüchen zu unterstützen. Wir werden mit der kroatischen Regierung zusammenarbeiten, um in diesem Sinne die effizienteste Vorgangsweise festzulegen.
Das Außenministerium prüft derzeit, ob bereits Verwaltungseinrichtungen bestehen, die US-Bürgern eine Behandlung ihrer Ansprüche durch kroatische Gerichte erlauben, oder ob andere Schritte notwendig sind. In diesem Fall werden wir eine geeignete Lösung finden."
Der WVD empfiehlt allen vom kroatischen Entschädigungsgesetz betroffenen donauschwäbischen Organisationen, die eigenen Regierungen über die Notwendigkeit eines bilateralen Abkommens mit der Republik Kroatien zu informieren und auf den Abschluß eines solchen Abkommens zu drängen.
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Mag. Wassertheurer
Peter
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