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Pressedienst 2005001

Serbien verabschiedet Anmeldegesetz für Restitution

Auch vertriebenen Donauschwaben können Anmeldungen einreichen

 

Die Republik Serbien veröffentlichte am 31. Mai 2005 im Amtsblatt Nr. 45 das Gesetz über die Anmeldung und die Evidenz von enteignetem Vermögen. Damit ist die gesetzliche Grundlage zur Anmeldung von Vermögen gegeben, das nach dem 9. März 1945 enteignet worden war. Die Vermögensanmeldung hat bis spätestens 30. Juni 2006 bei der folgenden Stelle eingereicht zu werden. Dieser Termin muss unbedingt eingehalten werden!

 

Republicka direkcija za imovinu Republike Srbije
UL. Gracanicka br-8
SCG-11000 Beograd

Tel. 00381 -11-32 39 041 oder 32 39 998
Fax 00381-11-32 39 991

Die Evidenz der Anträge obliegt folgender Sektion:

Sektor za evidenciju
Tel./Fax 00381-11-33-46-706 oder 33 46 317

Die Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft (DAG) macht darauf aufmerksam, dass es sich bei diesem Gesetz noch nicht um ein Entschädigungsgesetz handelt, sondern um ein Anmeldegesetz, das der Republik Serbien einen Überblick über den Umfang der Restitution und Entschädigung geben soll. Das serbische Restitutionsgesetz liegt aber bereits in der Begutachtung.

Das österreichische Außenministerium hat eine Liste von vier Vertrauensanwälten in Belgrad und Novi Sad bekannt gegeben und diese ausdrücklich empfohlen. Die DAG weist darauf hin, dass jeder persönlich zu entscheiden hat, ob er einen der genannten Anwälte konsultiert, bezahlt und dabei das Risiko trägt, dass er im serbischen Restitutionsgesetz nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis zählt. Die DAG empfiehlt aber allen Landsleuten, ihr Vermögen anzumelden und unterstreicht die Notwendigkeit, dabei einen Anwalt zu konsultieren. Mit diesem Anmeldegesetz ist noch nicht sicher gestellt, ob der Anmelder entschädigungsberechtigt wird.

Die Übersetzung des Anmeldegesetzes finden Sie hier.

Die Anwaltsliste finden Sie hier.

Auch das österreichische Außenministerium hat auf seiner Webseite im Internet unter www.bmaa.gv.at eine Informationsseite eingerichtet: Bürgerservice - Konsularischer Ratgeber - Vermögensfragen - Serbien.

 

wassertheurer.jpg (2248 Byte) Mag. Wassertheurer Peter

Pressesprecher
Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft
Tel. ++43   1   710 91 50
Fax. ++43   1   718 50 06

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