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DAG - Vorsitzender im
österreichischen Außenministerium
Themen: Entschädigungsgesetz Kroatien und Serbien
Am 21. Mai 2007 wurde Rudolf Reimann als Vorsitzender der Donauschwäbischen Arbeitsgemeinschaft (DAG) im österreichischen Außenministerium von Staatssekretär Hans Winkler, Botschafter Emil Brix und Gesandtem Thomas Buchsbaum zu einer Unterredung empfangen.
Die Unterredung behandelte das geplante Restitutionsgesetz in Kroatien und die Reaktionen auf das "Gesetz über die Anmeldung und die Evidenz von enteignetem Vermögen" in Serbien. Zur Frage des serbischen Restitutionsgesetzes wird das österreichische Außenministerium laut Winkler mit der serbischen Regierung in Kontakt treten, um dazu weitere Informationen zu erhalten. Bereits bei der letzten Besprechung mit Buchsbaum wurde der DAG gegenüber mitgeteilt, dass das österreichische Außenministerium davon ausgeht, dass auch das Parlament der Republik Serbien ein Restitutionsgesetz verabschieden wird.
Zum kroatischen Restitutionsgesetz erklärte Winkler, dass er sich schon bald in Agram über das kroatische Restitutionsgesetz informieren werde und dabei auf die bereits zwischen Österreich und Kroatien in einem bilateralen Abkommen getroffenen Vereinbarungen verweisen wird. In diesem Abkommen zwischen Wien und Agram wurde festgehalten, dass jene Donauschwaben, die im Folge des Zweiten Weltkriegs aus dem Gebiet des heutigen Kroatiens vertrieben wurden, nicht von der Restitutionsgesetzgebung ausgeschlossen werden. Das kroatische Entschädigungsgesetz vom 11. Oktober 1996 wurde nämlich vom Parlament der Republik Kroatien am 5. Juli 2002 aufgrund einer Entscheidung des kroatischen Verfassungsgerichtes vom 21. April 1999 novelliert. Damit sind nun grundsätzlich auch ausländische physische und juristische Personen restitutions- bzw. entschädigungsberechtig. Nach Aussage Winklers soll noch in diesem Jahr eine entsprechende Änderung im novellierten Restitutionsgesetz vorgenommen vom kroatischen Parlament verabschiedet werden.
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Mag. Wassertheurer
Peter Pressesprecher Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft Tel. ++43 1 710 91 50 Fax. ++43 1 718 50 06 |