|
||||
Die Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft in Österreich (DAG) begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Auswärtigen Ausschusses des US-Repräsentantenhauses, das Massaker an den Armeniern von 1915 als "Völkermord" anzuerkennen. Diesem Völkermord, den die Türkei bis heute zu verantworten hat, fielen 1,5 Millionen Armenier zum Opfer.
Der Obmann der DAG, DI Rudolf Reimann, verweist in diesem Zusammenhang auf eine Resolution, die im letzten Jahr vom französischen Parlament verabschiedet wurde. In Paris steht nämlich die Leugnung eines Völkermords unter Strafe. Frankreich war übrigens der erste europäische Staat, der den Völkermord an den Armeniern anerkannt hat.
Reimann nimmt die Entscheidung des US-Repräsentantenhauses auch zum Anlass, um einmal mehr auf die Erkenntnisse des deutschen Völkerrechtsexperten Dieter Blumenwitz aufmerksam zu machen, der meinte, dass die Vertreibung der Donauschwaben "den Tatbestand eines Völkermords erfüllt", der "nicht verjährt". Bis heute wird dieser Völkermord von der internationalen Staatengemeinschaft beharrlich geleugnet. Reimann erklärt dazu: "Für die DAG zeigt die Entscheidung des Auswärtigen Ausschusses des US-Repräsentantenhauses in die richtige Richtung, weil es nicht sein darf, dass solche Gewaltverbrechen einfach aus dem Bewusstsein der Weltöffentlichkeit ausradiert werden. Die Anerkennung des Massakers an den Armeniern als Völkermord soll deutlich machen, dass der Völkermord an den Donauschwaben unabhängig vom Zeitpunkt des Geschehens als Tatbestand bestehen bleibt. Die Entscheidung des Auswärtigen Ausschusses des US-Repräsentantenhauses bestärkt uns, alles daran zu setzen, um den Völkermord, der 1945-48 an uns verübt wurde, in der Öffentlichkeit zu propagieren. Wir fordern die EU-Staaten auf, der Entscheidung des Auswärtigen Ausschusses des US-Repräsentantenhauses zu folgen und die Vertreibung der Donauschwaben als Völkermord anzuerkennen."
![]() |
Mag. Dr. Wassertheurer
Peter Pressesprecher Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft Tel. ++43 1 710 91 50 Fax. ++43 1 718 50 06 |