|
||||
Dass die Kommission der Europäischen Union in Brüssel gegenüber die Kandidatenländern nach unterschiedlichen Maßstäben beurteilt, ist eine Tatsache, die sich in der Vergangenheit leider immer wieder bewahrheitet hat.
Erst jüngst wurde die Türkei aufgefordert, das in den 1970er Jahren konfiszierte Vermögen von Religionsgemeinschaften an die früheren Besitzer zurückzugeben, weil es ansonsten bei den Verhandlungen zum EU-Beitritt zu Verzögerungen und ähnlichen Problemen kommen könnte. Diese Forderung der EU an die Türkei ist an und für sich in Ordnung, schließlich stehen solche Diskriminierungen im krassen Widerspruch zu den EU-internen Spielregeln: Und die sollten eigentlich für alle gelten! So zumindest hört es sich auf dem gedruckten Papier der EU an.
Neben der Türkei gehört Kroatien zu jenen Kandidatenländern, das derzeit mit Brüssel die einzelnen Kapitel für eine Aufnahme in die EU mühevoll abarbeitet. Und gerade dabei kommen immer wieder heikle Sachen aus der Vergangenheit aufs Tapet. Gerade Ankara sieht sich ständig mit solchen Altlasten konfrontiert, die bei anderen Kandidaten nicht wirklich eine Rolle spielen. Während also die Türkei zur Rückgabe enteigneten Kirchenvermögens aufgefordert wird, sind die Enteignungen im Fall von Kroatien keiner Rede wert. Und dass, obwohl Kroatien mit Österreich bereits ein Abkommen zur Regelung dieser Angelegenheit unterzeichnet hatte. Das novellierte Restitutionsgesetz der Republik Kroatien muss nach einem Erkenntnis des kroatischen Verfassungsgerichtshof auch alle ehemaligen Staatsbürger, die heute auf der ganzen Welt verstreut leben, berücksichtigen. Und dazu gehören auch die 1945 auf Grundlage der AVNOJ-Bestimmungen enteigneten Donauschwaben. Bis heute wartet das novellierte Entschädigungsgesetz darauf, endlich vom kroatischen Parlament verabschiedet zu werden.
An dieser Stelle wäre es im Interesse der 1945 enteigneten Donauschwaben, wenn Brüssel die Frage der Entschädigung zum Gegenstand der Verhandlungen machen würde. Leider geschieht das nicht, ohne dass man aus Brüssel verrät, warum das im fall der Türkei sehr wohl möglich ist.
Rudolf Reimann, Vorsitzender der Donauschwäbischen Arbeitsgemeinschaft in Österreich (DAG), ersucht jedenfalls das österreichische Außenministerium um eine entsprechende Intervention bzgl. der Novelle des kroatischen Restitutionsgesetztes und meint: "Die Zeit drängt, weil die betroffene Generation immer älter wird und nicht immer wieder auf einen unbestimmten Zeitpunkt vertröstet werden möchte."
|
Mag. Dr. Wassertheurer
Peter Pressesprecher Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft Tel. ++43 1 710 91 50 Fax. ++43 1 718 50 06 |