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Es war der 13. August 1949, als im zerbombten Hotel Europa in Salzburg die Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft (DAG) gegründet worden war. Der erste Vorsitzende der DAG war Hans Schreckreis. Im folgte im Dezember 1950 Valentin Reimann nach. In den Satzungen von 1952 wurde als wichtigste Aufgabe "die Vertretung der in Österreich lebenden Donauschwaben gegenüber allen staatlichen und internationalen Behörden (...) in allen rechtlichen, kulturellen, konfessionellen, sozialen und wirtschaftlichen Belangen" festgeschrieben. Es galt, die wirtschaftliche Lage der Donauschwaben zu verbessern und den Integrationsprozess zu begleiten. Die Donauschwaben galten im Nachkriegs-Österreich als "Staatenlose", nachdem ihnen die jugoslawische Staatsbürgerschaft auf Grundlage der AVNOJ-Bestimmungen entzogen worden war. Eine generelle Regelung der Staatsbürgerschaft erfolgte für die Heimatvertriebenen aber erst mit dem "Optionsgesetz" von 1954. Die Eingliederung in die österreichische Gesellschaft verlief in Etappen und wurde von vielen Hindernissen begleitet. Die österreichische Bundesregierung verlangte zunächst ihre "Repatriierung" nach Deutschland, ehe man zu Beginn der 1950er die Auswanderung der Donauschwaben tatkräftig unterstützte. Bleiben dürfen sollten nur jene, auf deren Arbeitskraft man nicht verzichten konnte. Die Heimatvertriebenen ersetzten vielfach die NS-Zwangsarbeiter und waren in den ersten Jahren vor allem in arbeitsintensiven Bereichen wie der Landwirtschaft und dem Baugewerbe tätig.
Am 16. Oktober
2009 war das österreichische Parlament Ort eines feierlichen Festaktes zum 60-jährigen
Bestandsjubiläum der DAG. Eingeladen dazu hatten die Klubs aller Parlamentsparteien. Der
Feierstunde wohnten 180 Personen teil, die zum großen Teil das Schicksal der Vertreibung
und die Anfänge der Zweiten Republik Österreich persönlich erlebt hatten. In einer
einführenden Fotoschau wurde die Integration der Donauschwaben in Österreich nach 1945
vorgestellt. Es sollte nämlich bis 1952 dauern, ehe man im österreichischen Parlament
die ersten gesetzlichen Maßnahmen zur Gleichstellung der Heimatvertriebenen gegenüber
der einheimlichen Bevölkerung verabschiedete. Der Gleichstellungsprozess umfasste einen
Zeitrahmen von mindestens zehn Jahren (1945-1955) und konnte erst mit dem Staatsvertrag
als abgeschlossen bezeichnet werden.
Nationalratspräsidentin
Barbara Prammer würdigte in ihrer Grußbotschaft den Beitrag, den die Donauschwaben
"zum Wiederaufbau des damals in Trümmern liegenden Österreich" geleistet
hatten. Auch Fritz Neugebauer anerkannte als zweiter Nationalratspräsident diese Arbeit
und sprach der DAG schriftlich seinen Dank für deren "Vertretung der
österreichischen Donauschwaben in allen Angelegenheiten auf internationaler Ebene"
aus. Martin Graf, der als dritter Nationalratspräsident die Gäste persönlich
begrüßte, machte auf die Umstände der Nachkriegszeit aufmerksam, die eine Eingliederung
von Hunderttausenden von Heimatvertriebenen schwierig gemacht hatten. Dass die Integration
von über 360.000 Heimatvertriebenen dennoch gelang, darf nach Graf als österreichische
Erfolgsgeschichte bezeichnet werden und soll heute anderen Gruppen als positives Beispiel
vor Augen gehalten werden. Graf kritisierte dann im zweiten Teil seiner Rede, dass
historische Altlasten wie Bene-Dekrete oder AVNOJ-Gesetze im Raum der Europäischen
Union (EU) leider bis heute zu wenig Beachtung finden konnten. Für Graf gehört die
Beseitigung dieser menschenverachtenden Dekrete und Gesetz zu den dringlichsten Aufgaben
der österreichischen und der europäischen Diplomatie.
Das Unrecht der kollektiven Vertreibung wurde anschließend in den Beiträgen der parlamentarischen Vertriebenensprecher angeschnitten. Diese Funktion wird derzeit von den Nationalratsabgeordneten Marianne Hagenhofer (SPÖ), Norbert Kapeller (ÖVP), Anneliese Kitzmüller (FPÖ), Rainer Widmann (BZÖ) sowie Wolfgang Pirklhuber (Grüne) ausgeübt. Schon in naher Zukunft wird von den Vertriebenensprechern ein eigener parlamentarischer Arbeitskreis eingerichtet. Dieser Arbeitskreis soll den Dialog mit Abgeordneten aus den Parlamenten der ehemaligen "Vertreiberstaaten" vorantreiben und lösungsorientiert arbeiten.
Rudolf Reimann,
Bundesvorsitzender der DAG, listete dann die Namen jener donauschwäbischen
Persönlichkeiten auf, die 1945 vor ihre Landsleute getreten waren, um ihnen in der
Öffentlichkeit eine Stimme zu geben. Reimann erinnerte daran, dass die Republik
Österreich vieles von dem, was die Heimatvertriebenen anfangs aus der Hand dieses Landes
erhalten hatten, zurückbekam. Österreich hat, so Reimann in seiner Schlussfolgerung, von
den Donauschwaben profitiert. In einem übersichtlichen Vergleich schilderte Reimann, wie
heute in den Staaten Ostmittel- und Südosteuropas mit dem Schicksal der Vertreibung
umgegangen wird. Während Ungarn eine Entschädigung an die Vertriebenen leistete und die
deutschen Volksgruppen in Kroatien oder Serbien anerkannt sind, halten Länder wie
Tschechien oder die Slowakei an ihren Enteignungsdekreten fest und grenzen die
Vertriebenen von jeder Entschädigung aus. In Slowenien findet die deutsche Volksgruppe
bis heute keine Anerkennung als autochthone Volksgruppe. "Die Bereinigung dieser
Ungerechtigkeiten wird unser Arbeit in Zukunft bestimmen", meinte Reimann
abschließend.
Im Anschluss wurde das Lied Österreich, deine Donauschwaben im Parlament uraufgeführt. Der Text stammt von Peter Wassertheurer, die Vertonung lag in den vertrauten Händen von Alexander Blechinger. (Hier finden Sie das Notenblatt zu dem Lied als PDF)
Das Schlusswort richtete Bernhard Krastl, Präsident des Weltdachverbandes der Donauschwaben, an das Publikum und übermittelte Grüße von den Donauschwaben aus Deutschland, den USA, Kanada, Brasilien, Australien und jenen Ländern Europas, wo es heute noch in Ungarn, Kroatien und Serbien Nachkommen der Donauschwaben gibt.
Hier einige Eindrücke der Veranstaltung:

Über die DAG im Haus der Heimat, Steingasse 25, 1030 Wien, Tel. 01/718 59 05 oder 01/718 59 58 ist auch die Festschrift "60 Jahre DAG in Österreich" erhältlich.
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Mag. Dr. Wassertheurer
Peter Pressesprecher Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft Tel. ++43 1 710 91 50 Fax. ++43 1 718 50 06 |