Interview mit Dipl.-Ing. Rudolf Reimann, Vorsitzender der Donauschwäbischen Arbeitsgemeinschaft in Österreich (DAG), zu aktuellen politischen Entwicklungen in Slowenien und Kroatien betreff Entschädigung, Ortstafelstreit in Kärnten, EU-Beitritt Kroatiens und Veto aus Laibach gegen Agram.
1. GEHÖRT KROATIEN IHRER MEINUNG NACH IN DIE EU?
Kroatien war immer ein Teil Europas mit engen Bindungen an die abendländische Kultur. Es ist unverständlich, dass Kroatien noch immer auf der Wartebank zum Eintritt in die EU sitzt. Ja man will sogar den Beitritt mit dem Beitritt der Türkei koppeln. Solche Koppelungen sind nicht akzeptabel und unverständlich! Wenn ein Land die Voraussetzungen für den EU-Beitritt erfüllt, sollte es aufgenommen werden. Kroatien erfüllt weitgehend diese Anforderungen, allerdings ist nach wie vor die Frage der Restitution des enteigneten Vermögens der Donauschwaben offen. Es existiert zwar ein Entschädigungsgesetz aber zu einer Umsetzung ist es bis zum heutigen Tag nicht gekommen. Kroatiens Altkommunisten haben eine Realisierung bisher verhindert. Hier muss vor einem Beitritt Kroatiens Klarheit geschaffen werden!
2. WIE BEURTEILEN SIE DIE VETO-DROHUNG SLOWENIENS GEGEN EINEN EU-BEITRITT KROATIENS WEGEN DER GRENZSTREITIGKEITEN?
Ein Veto Sloweniens gegen den Beitritt Kroatiens zur EU ist nach der heutigen Gesetzeslage möglich. Probleme wie die Frage der Grenzen sollten bilateral gelöst werden. Sie haben auch, sollte Kroatien zur EU kommen, keine große Bedeutung. Slowenien, eines der kleinsten Länder in der EU, verhält sich in dieser Frage anmaßend. Dieses Beispiel zeigt die Notwendigkeit einer Neuordnung der EU-Verfassung.
3. HÄTTEN WIEN UND BERLIN WEGEN DER AVNOJ-GESETZE NICHT AUCH GEGEN SLOWENIEN EIN VETO EINLEGEN SOLLEN?
Österreich und Deutschland hätten noch vor dem Beitritt Sloweniens aber auch Tschechiens und der Slowakei eine Vetodrohung aussprechen müssen. Länder, die noch immer diskriminierende Rassengesetze wie Avnoj und Bene in ihrer Rechtsordnung haben, haben in einer europäischen Wertegemeinschaft nichts verloren! Wir haben die Forderung nach einem Veto gegen den Beitritt dieser Länder vehement verlangt. Wir sind beim zuständigen Kommissär für die Erweiterung, Günter Verheugen, vorstellig gewesen und haben ihm unseren Standpunkt vorgetragen. Es hat nichts genützt. Wir haben alle österreichischen Parlamentarier und die Regierung genau informiert und gebeten, einem allzu raschen Beitritt dieser Länder - Slowenien, Tschechien, Slowakei - nicht zuzustimmen. Es hat aber nicht genützt!
4. SLOWENIEN FORDERT JETZT WIEDER EINE KLÄRUNG DER ORTSTAFELFRAGE IN KÄRNTEN. WIE BEURTEILEN SIE DIESE RUFE AUS LAIBACH?
Slowenien hat das Recht, sich für die Belange seiner Bürger im Ausland einzusetzen. Allerdings sollte Slowenien sich vor allem auch um die Minderheiten im eigenen Land kümmern. Die Minderheit der deutschen Altösterreicher in Slowenien ist bis heute noch nicht anerkannt. Die Unterstützung unserer Minderheit erfolgt nur sporadisch in viel zu geringem Ausmaß. Bevor man für die eigene Minderheit im Ausland Forderungen stellt, sollte man im eigenen Land reinen Tisch machen!
5. WO STEHT DERZEIT DAS KROATISCHE ENTSCHÄDIGUNGSGESETZ IST EINE LÖSUNG IN SICHT?
Das derzeit gültige kroatische Entschädigungsgesetz sieht vor, dass auch ehemalige kroatische Staatsbürger, die während der kommunistischen Herrschaft enteignet wurden und heute in einem anderen Land leben und dort Staatsbürger geworden sind, einen Anspruch auf Entschädigung haben. Voraussetzung ist, dass zwischen Kroatien und dem jeweiligen Heimatstaat ein bilaterales Abkommen geschlossen wird. Österreich hat mit Kroatien ein solches Abkommen geschlossen und paraphiert. Allerdings haben sich kroatische Altkommunisten unter der Führung von Stipe Mesic dagegen gestellt, so dass es zu keiner Ratifizierung im kroatischen Parlament gekommen ist! Von gemäßigten kroatischen Politikern wurde daraufhin in Erwägung gezogen, ein neues Entschädigungsgesetz zu schaffen. Dazu ist es aber bisher nicht gekommen. Die donauschwäbische Führung (DAG) hat daher beschlossen, bei der Europäischen Kommission und beim Europäischen Parlament vorstellig zu werden und zu verlangen, dass ein Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union nicht möglich ist bevor die Entschädigungsfrage zufriedenstellend von kroatischer Seite geregelt wird!
6. SOLLTE ÖSTERREICH DIESE FRAGE MIT DEM EU-BEITRITT KROATIENS JUNKTIMIEREN?
Sollte es bei den vorhin erwähnten Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament zu keinem Ergebnis kommen und Kroatien sich bei der Frage der Entschädigung der ehemaligen kroatischen Staatsbürger und heutigen österreichischen Donauschwaben uneinsichtig zeigen, werden wir uns an die österreichische Regierung und an das österreichische Parlament um verstärkte Hilfe wenden. Notfalls müsste Österreich auch mit einem Veto gegen den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union drohen. Unrecht darf nicht ungehört im Raume stehen bleiben!
Das Interview führte Peter Wassertheurer, PR-Sprecher der DAG.