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Haus der Heimat, Wien

Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft in Österreich (DAG)

Resolution der Donauschwäbischen Arbeitsgemeinschaft vom 15. Mai 1965

Die in Österreich lebenden über 100.000 Donauschwaben, die heute österreichische Staatsbürger sind, benützen die Gelegenheit des 20. Jahrhunderts der Wiedererrichtung der selbständigen Republik Österreich und das 10-jährige Jubiläum des Staatsvertragsabschlusses, ihren Dank dem österreichischen Volk und der österreichischen Regierung für die nach dem II. Weltkrieg hier erfolgte Aufnahme auszusprechen, und ihre Verbundenheit mit ihrer neuen Heimat Österreich zu bekunden. Die Donauschwaben fühlen sich mit Österreich aber nicht nur infolge ihrer Sesshaftwerdung nach 1945 verbunden, sondern gedenken stets auch dessen, dass die Entstehung ihrer Volksgruppe seinerseits von Wien aus inauguriert wurde und ihre Geschichte immer auf das engste mit Österreich verbunden war.


Die in Österreich lebenden Donauschwaben lehnen für die Zukunft jeden Revanchismusgedanken und daraus entstehende Neuordnungspläne für den Donauraum ab, sie wollen gute und friedliche Bürger der Republik Österreich sein und bleiben. Die in Österreich lebenden Donauschwaben betrachten sich als unschuldige Opfer des letzten Krieges, während diesem und nach diesem über sie, ohne sie zu fragen, stets zu ihrem Nachteil entschieden wurde.


Die in Österreich lebenden Donauschwaben erwarten daher:


  1. Ihre moralische Rehabilitierung als Volksgruppe, da sie selbst weder Kriegsverbrechen noch Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, nach dem Krieg aber von den Vertreiberstaaten solcher Taten beschuldigt und für solche, die sie nicht begangen haben, zur Verantwortung gezogen wurden.
  2. Die Wiedergutmachung des ihnen durch die Vertreibung völkerrechtswidrig zugefügten materiellen Schadens, etwa in Form und Ausmaß des in der BRD gewährten Lastenausgleiches, wobei sie das Kreuznacher Abkommen als einen erfreulichen Beginn auf diesem Weg dankbar begrüßen und hoffen, dass es möglich sein wird, die BRD zur endgültigen Regelung dieser Frage zu bewegen.


Die in Österreich lebenden Donauschwaben ersuchen die österreichische Bundesregierung, in den oben erwähnten beiden Anliegen ihr Anwalt zu sein, und verweisen dabei auf ihre, in den vergangenen 20 Jahren der Republik Österreich erwiesenen Treue, die sie auch in Zukunft zu halten, hiermit feierlich versprechen.